Eine Frau mit einer blauen medizinischen Maske umgeben von sehr großen Abbildungen von grün leuchtenden Corona-Viren

Beteiligungsverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

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Die aktuelle Lage durch die dynamische Fortschreitung der Corona-Pandemie haben zahlreiche Auswirkungen und Einschränkungen auf das öffentliche Leben, aber auch auf organisatorische Maßnahmen der Kommunalverwaltungen.

In diesem Zusammenhang gibt es auch Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung.

Zu Fragen bezüglich des Umgangs mit (laufenden) öffentlichen Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB hat das HMWEVW ein Hinweispapier mit verschiedenen Fallkonstellationen erarbeitet. 

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sämtliche Verordnungen der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus von der nachfolgenden Beantwortung unberührt bleiben und auch die Einhaltung der Maßnahmen der Gesundheitsbehörden immer zu gewährleisten sind.

Darüber hinaus hat der Bundesgesetzgeber mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) auf die Corona Pandemie reagiert und für Beteiligungsverfahren befristete Änderungen vorgenommen. Was die konkreten Änderungen im Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bedeuten, ist dem folgenden Hinweispapier zu entnehmen.