Die aktuelle Lage durch die dynamische Fortschreitung der Corona-Pandemie haben zahlreiche Auswirkungen und Einschränkungen auf das öffentliche Leben, aber auch auf organisatorische Maßnahmen der Kommunalverwaltungen.
In diesem Zusammenhang gibt es auch Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung.
Zu Fragen bezüglich des Umgangs mit (laufenden) öffentlichen Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB hat das HMWEVW ein Hinweispapier mit verschiedenen Fallkonstellationen erarbeitet.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sämtliche Verordnungen der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus von der nachfolgenden Beantwortung unberührt bleiben und auch die Einhaltung der Maßnahmen der Gesundheitsbehörden immer zu gewährleisten sind.