Bauleitplanung
Bauleitplanverfahren im Regelverfahren
Vorbemerkung
Für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen, qualifizierten Bebauungsplänen (§ 30 Abs.1 BauGB), vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (§ 12 BauGB) und einfachen Bebauungsplänen (§ 30 Abs. 3 BauGB) gelten einheitlich die Grundsätze der §§ 1, 1a, 2 und 2a BauGB sowie die Vorschriften über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 -4a BauGB).
Unterschiedlich geregelt sind die Genehmigung des Flächennutzungsplans (§ 6 BauGB) und die Genehmigung (soweit erforderlich) des Bebauungsplans (§ 10 BauGB) sowie das Wirksamwerden des Flächennutzungsplans (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB) und das Inkrafttreten des Bebauungsplans (§10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
- Aufstellungsbeschluss
- Ausarbeitung des Planentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Dienststellen der Staatsverwaltung) und Träger öffentlicher Belange (juristische Personen des Privatrechts)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- Entwurf des Bauleitplans
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit
- Prüfung und Behandlung der Stellungnahmen
- Verfahren bei Änderung oder Ergänzung des Bauleitplanentwurfs
- Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss
- Genehmigung
- Wirksamwerden des Flächennutzungsplans und Inkrafttreten des Bebauungsplans
- Verpflichtende Bereitstellung der Planunterlagen im Internet