Bauleitplanverfahren im Regelverfahren
Prüfung und Behandlung der Stellungnahmen
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Die Gemeinde hat die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen zu prüfen. Die Abwägung bedarf keiner eigenständigen Entscheidung. Sie kann in Kenntnis der Stellungnahmen mit dem Feststellungs- oder Satzungsbeschluss gefasst werden.