Bild der Gemeinde Bechtheim fotografiert unter einem hellblauen Himmel, im Vordergrund sieht man grüne Wiesen und Bäume.

Allgemeines

Allgemeines zur Bauleitplanung

Die Bauleitplanung regelt die Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB)Öffnet sich in einem neuen Fenster, mit dem Ziel eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu sichern. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten, um damit eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung in den Gemeinden und eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Bauleitpläne werden aufgestellt, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht jedoch kein Anspruch.

Gliederung der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird in einem zweistufigen Verfahren vollzogen und gliedert sich in eine vorbereitende Bauleitplanung (FlächennutzungsplanÖffnet sich in einem neuen Fenster) und eine verbindliche Bauleitplanung (BebauungsplanÖffnet sich in einem neuen Fenster).

Aufstellung der Bauleitpläne

Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Städte und Gemeinden zuständig. Nach Maßgabe des Baugesetzbuches (§§ 204, 205 BauGB) können auch mehrere Gemeinden einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufstellen oder sich zu einem Planungsverband zusammenschließen. Der Planungsverband tritt nach Maßgabe seiner Satzung für die Bauleitplanung und ihre Durchführung an die Stelle der Gemeinden.

In Hessen existieren zur Zeit zwei Planungsverbände, die für ihre Mitgliedsgemeinden einen gemeinsamen Flächennutzungsplan erstellen.  Es handelt sich um den Zweckverband Raum KasselÖffnet sich in einem neuen Fenster, der eine Stadtregion mit über 330.000 Einwohnern umfasst, sowie der durch Landesgesetz gegründete Regionalverband FrankfurtRheinMainÖffnet sich in einem neuen Fenster, in dessen Verbandsgebiet rund 2,4 Millionen Menschen leben.