Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. In ihm ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Jeder Fläche in einem Gemeindegebiet wird eine Nutzung zugewiesen, z.B. Wohnflächen, Gewerbeflächen, Grünflächen oder eine andere Nutzung.
Zweck des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan ist damit ein zentrales Instrument einer kommunalen Bodenvorratspolitik. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, klima- und umweltschonende und vor allem qualitätsvolle Entwicklung der Kommune zu erreichen. Der Flächennutzungsplan hat als vorbereitender Bauleitplan gegenüber Bürgerinnen und Bürger keine unmittelbar rechtsverbindliche Wirkung, er ist keine Satzung, sondern eine hoheitliche Maßnahme eigener Art. Der Flächennutzungsplan ist vom jeweils zuständigen Regierungspräsidium zu genehmigen.
Gliederung des Flächennutzungsplans
Zu den Inhalten des Flächennutzungsplans gehören im Wesentlichen bestehende Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen, dazu Sondergebiete und Bereiche, die künftig bebaut oder umgenutzt werden können. Gebiete, die nicht bebaut werden sollen, wie zum Beispiel Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen, werden ebenso dargestellt wie die wichtigsten Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen.