Im Vordergrund sieht man grüne Weinberge. Im Hintergrund ist ein dunkelgrüner Wald unter einem hellblauen Himmel zu sehen. Links im Bild sieht man Schloss Vollrads im Rheingau mit einem Turm in ockergelb.

Dies ist das zentrale Internetportal Bauleitplanung Hessen

Das zentrale Internetportal Bauleitplanung Hessen ermöglicht den Zugang zu Bauleitplänen und ergänzenden Informationen der Städte und Kommunen.

Allgemeine Informationen

Sehr geehrte Nutzerinnen, sehr geehrte Nutzer,

dieses Portal ist das zentrale Internetportal Bauleitplanung Hessen für die Verpflichtung nach dem Baugesetzbuch, den Zugang zu Bauleitplänen und ergänzenden Informationen der Kommunen über ein zentrales Internetportal des Landes zu ermöglichen. Hier finden sich Informationen aller Städte und Gemeinden sowie sonstiger Planungsträger in Hessen zu in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen sowie zu Bauleitplänen, die seit der Novellierung des Baugesetzbuchs 2017 in Kraft getreten sind.

Sowohl in der alphabetischen Auflistung der Städte und Gemeinden als auch in der interaktiven Karte öffnet sich per Mausklick auf die jeweilige Gemeinde bzw. auf den jeweiligen Planungsträger eine Auflistung. Diese zeigt die von den Kommunen und den Planungsträgern gemeldeten Links zu rechtskräftigen oder im Verfahren befindlichen Bauleitplänen und zur Homepage der jeweiligen Kommune an.

Die im Mai 2017 in Kraft getretene Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB)Öffnet sich in einem neuen Fenster enthielt auch verfahrensrechtliche Änderungen für die Aufstellung von Bauleitplänen. Nach dem neu gefassten § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen verpflichtend zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

Des Weiteren sollen nach § 6a Abs. 2 BauGB und § 10a Abs. 2 BauGB wirksame bzw. in Kraft getretene Bauleitpläne mit der jeweiligen Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.

Adressat dieser Verpflichtungen sind zunächst die Planungsträger, also im Regelfall die Städte und Gemeinden. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW)Öffnet sich in einem neuen Fenster ist der Verpflichtung, das zentrale Internetportal des Landes einzurichten, mit der Schaffung dieses Hessischen Bauleitplanungsportals nachgekommen.

Sowohl im Bereich der Flächennutzungspläne als auch im Bereich der Bebauungspläne sind alle Gemeinden in Hessen alphabetisch von A-Z aufgelistet. Die Suche nach einer Gemeinde ist auch über die interaktive Karte möglich.

Per Mausklick auf die jeweilige Gemeinde bzw. auf den jeweiligen Planungsträger gelangen Sie über die angezeigten Links auf deren Internetseite und können dort die nach Baugesetzbuch geforderten Unterlagen und Bekanntmachungen einsehen.

Meldungen (Erst- oder Nachmeldungen) oder Änderungen von Links sind dem HMWVW von den Kommunen mitzuteilen. Hierzu kann das Online-Formular verwendet werden.

Online-Formular

Person füllt auf dem Laptop ein Online-Formular aus.

Service für Gemeinden

Online-Formular zur Meldung von Links

Hier finden Sie ein Formular, um uns Änderungen oder Meldungen für die Weiterverlinkung zu den entsprechenden Gemeindeseiten mitzuteilen.