Ein zusammengerollter schwarz-weiß gezeichneter Bauplan liegt auf einem hellgrauen Tisch. Ein graues Paragraphenzeichen steht angelehnt an dem gerollten Plan im Vordergrund.

Bauleitplanverfahren im Regelverfahren

Zehnter Schritt des Bauleitplanverfahrens

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Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss

Nach der abschließenden Behandlung der Anregungen stellt die Gemeinde den Flächennutzungsplan zweckmäßig durch Beschluss fest (Feststellungsbeschluss). Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss).

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