Ein zusammengerollter schwarz-weiß gezeichneter Bauplan liegt auf einem hellgrauen Tisch. Ein graues Paragraphenzeichen steht angelehnt an dem gerollten Plan im Vordergrund.

Bauleitplanverfahren im Regelverfahren

Zehnter Schritt des Bauleitplanverfahrens

Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss

Nach der abschließenden Behandlung der Anregungen stellt die Gemeinde den Flächennutzungsplan zweckmäßig durch Beschluss fest (Feststellungsbeschluss). Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss).

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