Die Ausarbeitung des Planentwurfs stellt keinen förmlichen Verfahrensschritt dar, sondern vielmehr eine praktische Notwendigkeit. Die Gemeinde kann sich zur Ausarbeitung des Entwurfs des Bauleitplans eines Planungsbüros (§ 4 b BauGB) oder eines eigenen Planungsteams bedienen.
![Bauplan mit Paragraph Ein zusammengerollter schwarz-weiß gezeichneter Bauplan liegt auf einem hellgrauen Tisch. Ein graues Paragraphenzeichen steht angelehnt an dem gerollten Plan im Vordergrund.](/sites/bauleitplanung.hessen.de/files/styles/crop_image_style_16_9_xs/public/2022-05/AdobeStock_62900666%20nmann77%20-%20Bauplan%20mit%20Paragraph.jpg?itok=-EeymA66)
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Ausarbeitung Planentwurf
Bauleitplanverfahren im Regelverfahren
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