Ein zusammengerollter schwarz-weiß gezeichneter Bauplan liegt auf einem hellgrauen Tisch. Ein graues Paragraphenzeichen steht angelehnt an dem gerollten Plan im Vordergrund.

Bauleitplanverfahren im Regelverfahren

Zweiter Schritt des Bauleitplanverfahrens

Die Ausarbeitung des Planentwurfs stellt keinen förmlichen Verfahrensschritt dar, sondern vielmehr eine praktische Notwendigkeit. Die Gemeinde kann sich zur Ausarbeitung des Entwurfs des Bauleitplans eines Planungsbüros (§ 4 b BauGB) oder eines eigenen Planungsteams bedienen.

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