Ein zusammengerollter schwarz-weiß gezeichneter Bauplan liegt auf einem hellgrauen Tisch. Ein graues Paragraphenzeichen steht angelehnt an dem gerollten Plan im Vordergrund.

Bauleitplanverfahren im Regelverfahren

Zweiter Schritt des Bauleitplanverfahrens

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Die Ausarbeitung des Planentwurfs stellt keinen förmlichen Verfahrensschritt dar, sondern vielmehr eine praktische Notwendigkeit. Die Gemeinde kann sich zur Ausarbeitung des Entwurfs des Bauleitplans eines Planungsbüros (§ 4 b BauGB) oder eines eigenen Planungsteams bedienen.

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