Die Ausarbeitung des Planentwurfs stellt keinen förmlichen Verfahrensschritt dar, sondern vielmehr eine praktische Notwendigkeit. Die Gemeinde kann sich zur Ausarbeitung des Entwurfs des Bauleitplans eines Planungsbüros (§ 4 b BauGB) oder eines eigenen Planungsteams bedienen.
Ausarbeitung Planentwurf
Bauleitplanverfahren im Regelverfahren
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