Ein zusammengerollter schwarz-weiß gezeichneter Bauplan liegt auf einem hellgrauen Tisch. Ein graues Paragraphenzeichen steht angelehnt an dem gerollten Plan im Vordergrund.

Bauleitplanverfahren im Regelverfahren

Fünfter Schritt des Bauleitplanverfahrens

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Die in der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Anregungen sollten, soweit sie für die Planung relevant sind, eingearbeitet werden.

Der Entwurf des Bauleitplans und der Begründung sind Grundlage für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

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