Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss
Nach der abschließenden Behandlung der Anregungen stellt die Gemeinde den Flächennutzungsplan zweckmäßig durch Beschluss fest (Feststellungsbeschluss). Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss).