Die Gemeinde hat die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen zu prüfen. Die Abwägung bedarf keiner eigenständigen Entscheidung. Sie kann in Kenntnis der Stellungnahmen mit dem Feststellungs- oder SatzungsbeschlussÖffnet sich in einem neuen Fenster gefasst werden.
![Bauplan mit Paragraph Ein zusammengerollter schwarz-weiß gezeichneter Bauplan liegt auf einem hellgrauen Tisch. Ein graues Paragraphenzeichen steht angelehnt an dem gerollten Plan im Vordergrund.](/sites/bauleitplanung.hessen.de/files/styles/crop_image_style_16_9_xs/public/2022-05/AdobeStock_62900666%20nmann77%20-%20Bauplan%20mit%20Paragraph.jpg?itok=-EeymA66)
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Stellungnahmenprüfung
Bauleitplanverfahren im Regelverfahren
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