Die Gemeinde hat die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen zu prüfen. Die Abwägung bedarf keiner eigenständigen Entscheidung. Sie kann in Kenntnis der Stellungnahmen mit dem Feststellungs- oder SatzungsbeschlussÖffnet sich in einem neuen Fenster gefasst werden.
Stellungnahmenprüfung
Bauleitplanverfahren im Regelverfahren
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