Ein zusammengerollter schwarz-weiß gezeichneter Bauplan liegt auf einem hellgrauen Tisch. Ein graues Paragraphenzeichen steht angelehnt an dem gerollten Plan im Vordergrund.

Bauleitplanverfahren im Regelverfahren

Achter Schritt des Bauleitplanverfahrens

Die Gemeinde hat die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen zu prüfen. Die Abwägung bedarf keiner eigenständigen Entscheidung. Sie kann in Kenntnis der Stellungnahmen mit dem Feststellungs- oder SatzungsbeschlussÖffnet sich in einem neuen Fenster gefasst werden.

Schlagworte zum Thema